BGV A3 Prüfung auch für betrieblich genutzte Dampfsauger und Dampfreiniger

BGV A3 Prüfung

Wir erhalten immer wieder Maschinen und Geräte zur Reparatur eingesandt, diese werden zum Teil eindeutig betrieblich genutzt, haben jedoch keine Prüfplakette bzgl. der hier angesprochenen BGV A3 Prüfung. Nach erfolgter Reparatur durch uns erfolgt die Prüfung durch unseren Service-Mann Herrn Hügle automatisch.
Service-Mitarbeiter Klaus Hügle

Wir wollen hier nur noch einmal speziell darauf aufmerksam machen, daß sämtlich betrieblich genutzten Dampfsauger und Dampfreiniger in gewissen Abständen einer Prüfung unterzogen werden müssen. Im Bereich der Dampfsauger/Dampfreiniger beträgt der Prüfintervall 6 Monate.

Noch einmal klar herausgestellt: Dies betrifft nur betrieblich genutzte Geräte und Maschinen.

Hier der entsprechende Gesetzesauszug:
Berufsgenossenschaftliche
Vorschrift für Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit

§ 5 

Prüfungen
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und
Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder
unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und
2. in bestimmten Zeitabständen.
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet
werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
(2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.
(3) Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten
Eintragungen zu führen.
(4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass
die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhü-
tungsvorschrift entsprechend beschaffen sind.

(Quelle:  Berfusgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, BGV A3 (vorherige VBG4), BG-Vorschrift, Unfallverhütungsvorschrift – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Haftungsfolgen ohne BGV A3 Prüfung:
Als Betreiber von elektrischen Anlagen müssen Sie im Falle eines Schadens dem Versicherer und der Berufsgenossenschaft den einwandfreien Zustand der Elektroanlagen und Geräte nach VDE nachweisen.

Durch eine regelmäßige Überprüfung der Elektrogeräte nach BGV A3 schützen Sie sich vor der Haftung bei Unfällen und wirtschaftlichen Schäden, wenn Personen durch ein ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen.
Tritt durch ein nicht ordnungsgemäß geprüftes Gerät ein Schaden auf, so werden die jeweils zuständigen Personen (z.B. Sicherheitsbeauftragte, Vorgesetzte, Geschäftsleitung) verantwortlich gemacht und in Regress genommen.
Brandschutzversicherungen schließen eine Haftung aus, wenn Ihre Betriebsstätte oder einzelne Bereiche davon, durch einen Brand zerstört werden, der nachweislich von einem nicht geprüften Elektrogerät verursacht wurde!
Desweitern können bei Verstößen gegen solche Unfallverhütungsvorschriften diese mit Geldbußen geahndet werden.
Der schriftliche Prüfungsnachweis nach BGV A3 entbindet Sie von der Haftung.

Deshalb:
Lassen Sie Ihre Geräte von einem Elektriker (Elektrofachkraft) vor Ort, oder uns gemäß BGV A3 prüfen, um Schadensfälle u. Haftungsfolgen zu vermeiden.
Elektrofachkraft_Motorgeraete_Huegle

Elektrofachkraft Hügle

Elektrofachkraft-2017

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